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Anmeldung

Die Anmeldung für ein neues Kindergarten-Jahr findet im Anmeldezeitraum von 01. Dezember - 31. Januar online im Bürgerservice - Portal der Stadt Straubing statt. Bei Interesse an einer Besichtigung des Kindergartens vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 09421/94493100 oder nutzen Sie unseren "Tag der offenen Tür". Der Termin hierfür wird rechtzeitig auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Nach der Bearbeitungszeit werden die Aufnahme des Kindes und die gewünschte Buchungszeit schriftlich bestätigt. Die neu angemeldeten Kinder werden im Juni oder Juli mit ihren Eltern zu einem Schnuppertag in den Kindergarten eingeladen


Am Schnuppertag kann:

  • der Kindergarten besichtigt werden

  • findet der erste Kontakt zu Kindergartenpersonal sowie der Gruppe statt

  • das Wichtigste für Neuanfänger besprochen und restliche Formalitäten erledigt werden

  • wird den Eltern der individuelle erste Kindergartentag mitgeteilt.

 

Im Monat September beginnt das neue Kindergartenjahr.

 

Individuelle Einzelintegration von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder ist nach Absprache mit Fachdiensten, Kindergarten und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie möglich.

 

Verfahren und Fristen

Die Aufnahme erfolgt über das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Straubing.

Die Aufnahme in einer der Kindertagesstätten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und ist grundsätzlich nicht fristgebunden. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Stadt wohnenden Kindern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

 

  1. Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden.

  2. Kinder, deren alleinerziehender Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nachweislich demnächst nachgehen wird, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder sich in einer beruflichen oder schulischen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme befindet oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnimmt, jeweils, soweit die Tätigkeit die Betreuung des Kindes erforderlich macht.

  3. Kinder, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen oder die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einem Kindergarten bedürfen.

  4. Kinder, deren Eltern beide entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nachweislich demnächst nachgehen werden, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder sich in einer beruflichen oder schulischen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen, jeweils, soweit die Tätigkeit die Betreuung des Kindes erforderlich macht.

  5. Kinder, deren Geschwister bereits in der Kindertageseinrichtung betreut werden

  6. Ältere Kinder haben Vorrang vor jüngeren Kindern

 

Freie Plätze

Auf Anfrage!

 

Ansprechpartner             

Frau

Sofia Gegenfurtner

Telefon (0 94 21) 944 - 70368

E-Mail:


 


 

Internet www.straubing.de

Fax (0 94 21) 944 - 70197

KALENDER
 

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