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Eingewöhnung in die Kindergruppe

Grundlage für eine gute Entwicklung des Kindes in unserer Einrichtung ist eine schrittweise und individuelle Eingewöhnung im Kindergarten. Diese Phase ist abgeschlossen, wenn sich das Kind bei uns sicher und geborgen fühlt. Erst dann ist jedes Kind bereit für neue Lernerfahrungen. Sie ist gleichermaßen wichtig für Kinder und Eltern.

 

Eingewöhnung bedeutet

 

•Loslösen von den Eltern für eine begrenzte Zeit

•Kontaktaufnahme mit neuen Kindern und Erzieherinnen

•Zurechtfinden in neuen Räumen mit neuen Spielmöglichkeiten

•Zurechtkommen mit Gruppenregeln

•Einfügen in die Kindergruppe

 

 

So gestalten wir die Eingewöhnung:

 

  1. Anmeldung im Anmeldezeitraum (Kennenlernen bei einem vereinbarten Besichtigungstermin oder am Tag der offenen Tür)
  2. Schnupperstunde im Sommer zusammen mit den Eltern

  3. Erster Kindergartentag im September: Jedes Kind bekommt einen eigenen Termin für die Aufnahme, d. h. die neuen Kinder werden stufenweise über eine Woche verteilt aufgenommen. In den ersten Wochen besuchen die neuen Kinder die Einrichtung nur stundenweise, immer in Absprache mit den Eltern. Dabei entscheiden wir bei jedem Kind individuell.

  4. Elternabend mit Infos zum Kindergartengeschehen

 

Aufnahmeformulare

 

Sie als Eltern erhalten einige Wochen nach dem Ende des  Anmeldezeitraumes eine Zu- oder Absage, die Sie bitte ausfüllen und wieder im Kindergarten oder im Amt für Kinder, Jugend und Familie abgeben

 

  • Aufnahmevertrag und Einzugsermächtigung sollen  im Kindergarten oder im Amt für Kinder, Jugend und Familie abgegeben werden

  • Das Parkformular sollte spätestens beim Schnuppertag mitgebracht werden

  • Das gelbe Untersuchungsheft des Kindes sollte spätestens beim Schnuppertag zur Einsicht vorgelegt werden, um die letzte Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen

  • Passkopie der Eltern für die Kinderakte zur Vorlage beim Jugendamt Straubing als Nachweis über die Nationalität des Kindes und den Wohnort der Eltern - diese soll bis zum 1. Kindergartentag vorliegen -

  • Nachweis über das Sorgerecht, bei alleinerziehenden Eltern oder wenn ein Elternteil nicht in Straubing wohnt

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